UMWELT
ROKAMAT – MADE IN GERMANY
Unser schöner blauer Planet liegt uns sehr am Herzen. Deswegen arbeiten wir durch eine möglichst umweltbewusste Produktion an seinem Schutz mit. Wie das konkret aussieht, haben wir in den nachfolgenden Punkten aufgeführt.
Kurze Lieferwege:
Viele Bauteile werden im eigenen Werk in Baden-Württemberg hergestellt. Seien es Tiefzieh-, Fräs-, Dreh- oder Laserteile – Rokamat verfügt über eine sehr hohe Fertigungstiefe. Außerdem arbeiten wir schon Jahrzehnte mit überwiegend regionalen Lieferanten zusammen.
Recycling Kunststoffe:
Bei der Produktion von unseren Maschinenkoffern und anderen Teilen aus Kunststoff wird recyceltes Material verwendet. Die dabei anfallenden Kunststoffabfälle werden gemahlen und der Wiederverwertung zugeführt. So werden keine Abfälle erzeugt.
Recycling Maschinen (Elektro und Akku):
Unsere Maschinen sind auf Langlebigkeit konzipiert. Durch eine lange Leistungszeit wird unnötiger Abfall vermieden und wertvolle Ressourcen geschont. Um die Umwelt zu schützen, werden Altgeräte und Akkus von Rokamat fachgerecht entsorgt. So können die darin enthaltenen Rohstoffe zurück gewonnen werden. Auch das Eindringen möglicher Schadstoffe in das Umweltsystem und die Gefährdung unserer Gesundheit werden auf diese Weise verhindert.
Hinweis zur Entsorgung von Akkupacks und Elektroaltgeräten
WEEE-Reg. Nr.: DE 21472971
BATT-Reg. Nr.: DE 43351381
Unsere Elektrowerkzeuge sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte nicht in die Restmülltonne gehören.
Endverbraucher können ihre ausgedienten Geräte unentgeltlich bei einer öffentlichen Sammelstelle, bei einem unserer Fachhändler (Link Händlersuche) oder beim Rokamat-Werkskundendienst (Adresse siehe www.rokamat.com/service) abgeben.
Bei einer Entsorgung über eine kommunale Sammelstelle entfernen Sie bitte bei Akkugeräten den Akku und entsorgen diesen getrennt und umweltgerecht über ein geeignetes Sammelsystem. Somit können Altbatterien und Akkus einem geordneten Recycling zugeführt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Rokamat Service per E-Mail.
REACH
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist eine EU-Chemikalienverordnung, die zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien dient.
Als Hersteller von Produkten sind wir verpflichtet Stoffe der Kandidatenliste, die im Produkt mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind, bekannt zu geben und Stoffverbote einzuhalten. Gemäß unserer Informationspflicht nach §33 sind alle Produkte, bei denen uns ein SVHC-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent bekannt ist, in der folgenden Liste einsehbar.
Kandidatenliste (pdf)
Gemäß vorliegenden Informationen enthalten einige Rokamat-Produkte Bauteile, in denen Blei (CAS-Nr. 7439-92-1) als Legierungselement, z.B. in Stahl, Aluminium oder Kupfer, in Konzentrationen größer 0,1 Gew.-% enthalten ist. Der Einsatz dieses Stoffes entspricht den geltenden Ausnahmeregelungen. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Produkte besteht keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt. Sicherheitshinweise sind nicht erforderlich.
Für weitere Fragen senden Sie uns bitte eine E-Mail.
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